CDU/ FDP/ Die Unabhängigen wollen Einsparungen im Kreishaushalt mit Haushaltssicherungskonzept untermauern
"Wir müssen auch als Landkreis unsere Ausgaben auf den Prüfstand stellen“
Northeim – 2025 konnte kein Landkreis in ganz Niedersachsen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Die Finanzaussichten der Kommunen haben sich seit der Haushaltsaufstellung im vergangenen Jahr eher verschlechtert denn verbessert. Hoffnung geben zwar die von der CDU-geführten Bundesregierung angekündigten Finanzspritzen für die kommunalen Infrastrukturen, aber auch diese werden die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen der letzten Jahre nicht kompensieren können. Erforderlich ist ein sofortiger Stopp der Zuweisungen neuer Aufgaben durch das Land, ohne dass dieses die Durchführung auch auskömmlich finanziert. Aber auch die Kommunen selbst sind aufgefordert, ihre Ausgaben auf Notwendigkeit und Effizienz zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund will die Kreistagsgruppe CDU/ FDP/ Die Unabhängigen bereits für das nächste Jahr ein sog. HSK (Haushaltssicherungskonzept) aufstellen.
„Die finanzielle Lage der Kommunen ist besorgniserregend. Auch den Landkreis Northeim trifft diese Situation. Es braucht eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch das Land, aber auch wir müssen als Landkreis unsere Ausgaben auf den Prüfstand stellen“, so die beiden Gruppensprecher Beatrix Tappe Rostalski und Christian Grascha. Auch für die Beantragung von Bedarfszuweisungen kann ein HSK hilfreich sein. Bedarfszuweisungen sind Unterstützungszahlungen des Landes an Kommunen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen; so zum Beispiel ein bestimmtes Haushaltsdefizit vorweisen. Auch der Landkreis Northeim hat für 2025 eine Bedarfszuweisung beantragt, jedoch die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Von 32 Kommunen, die eine Bedarfszuweisung erhalten haben hatten 27 ein HSK aufgestellt, die anderen beriefen sich auf die Haushaltssonderregelungen bzgl. des Krieges in der Ukraine.
Zwar ist ein HSK für die Bewilligung einer Bedarfszuweisung kein zwingend erforderliches Kriterium, aber ein solches kann die Konsolidierungsbemühungen im Haushalt unterstützen und verdeutlicht gegenüber dem Ministerium noch einmal sämtliche Einsparungen und Konsolidierungsmaßnahmen, indem diese hierin einmal zusammengefasst sind und so auch Maßnahmen, die sonst im allgemeinen Haushalt als Einsparungen vielleicht untergingen. Es würde also die strategischen Ziele untermauern. Auch würde man sich mit einem HSK in Bezug auf die Maßnahmen nicht abschließend und unflexibel festlegen, sondern es ist ohnehin vorgesehen, dass im Rahmen eines Nachtragshaushaltes auch das HSK zwingend angepasst werden muss.
„Wir werden ab 2027 ohnehin ein HSK auflegen müssen. Wenn wir es mit den Einsparungen und Konsolidierungsbemühungen wirklich ernst meinen, um unseren Landkreis dauerhaft finanziell handlungsfähig zu halten, dann sollten wir uns schon in 2026 auf den Weg machen und ein HSK auflegen“, erklären die beiden Gruppensprecher Tappe-Rostalski und Grascha abschließend.