Kreistagsgruppe CDU/ FDP/ Die Unabhängigen will Asylbewerber in Arbeit bringen
Northeim. Viele Asylbewerber bringen aus ihren Heimatländern Lebenserfahrung und Arbeitsbegabungen mit, deren Integration in das Wirtschaftssystem in der aktuellen Lage des Fachkräftemangels ein positives Entwicklungspotential darstellt. Dies gilt auch für die erwerbsfähigen Empfänger von Bürgergeld. Häufig werden, insbesondere durch die Landkreise, die rechtlich bestehenden Möglichkeiten dieses Potential in den Arbeitsmarkt zu integrieren nicht ausgeschöpft. Für den Landkreis Northeim will die Kreistagsgruppe CDU-FDP/ Die Unabhängigen diesen Zustand nun mittels ihres Antrages „Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis Northeim etablieren“ ändern.
Ziel des Antrages ist es, Leistungsberechtigte, welche keiner regulären Beschäftigung nachgehen, aber körperlich und geistig arbeitsfähig sind, durch den regulären Einsatz ihrer Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten einen Beitrag für die Gesellschaft zu erbringen. „Klar ist, dass die Zumutbarkeit der Arbeitsgelegenheiten vorliegen muss. Ausschließlich Leistungsberechtigte, die arbeitsfähig sind, sollen zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten ermutigt werden. Mit der Ablehnung muss dann aber die Konsequenz folgen, dass bei einer unbegründeten Ablehnung durch den Leistungsempfänger seine Bezüge gekürzt werden“, erläutern die beiden Gruppensprecher Beatrix Tappe Rostalski (CDU) und Christian Grascha (FDP).
Die gemeinnützigen Tätigkeiten dieses Vorschlages, welche in Thüringen von Landrat Christian Hergott (CDU) bereits umgesetzt wurde, sollen insbesondere in den Tätigkeitsbereichen der öffentlichen Einrichtungen, Soziales, Vereine, Kindertagesstätten, Schule, Kinder und Jugend, sowie Natur-, Tier- und Umweltschutz zum Tragen kommen. Zu betonen ist hierbei, dass es sich bei diesem Antrag lediglich um die Nutzung der ohnehin schon gesetzlich gegebenen Möglichkeiten handelt.
Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt dieses Konzepts sei, dass die Teilhabe im sozialen Leben und die Integration sowie die Verbesserung der sprachlichen Kenntnisse gestärkt würde. Insbesondere die soziale teilhabe sehe man auch für die Leistungsberechtigten Langzeitarbeitslosen, welche dann einer sinnstiftenden gemeinnützigen Tätigkeit nachgingen.