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Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, deren besonderen Bedürfnissen man durch die Beschulung in der Förderschule Lernen aufgrund der deutlich kleineren Lerngruppen und der Expertise der pädagogischen Fachkräfte besser gerecht werden kann.
Für die CDU Kreistagsfraktion ist es wichtig, den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen eine wirkliche Wahlfreiheit über die künftige Beschulung und den weiteren Bildungsweg ihres Kindes zu geben und die Eltern deshalb selber entscheiden zu lassen, ob ihre Kinder die inklusive Regelklasse an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder eine Klasse in einer Förderschule besuchen. Weite Schulwege gilt es, gerade für diese Schülerinnen und Schüler, weiterhin zu verhindern.
„Für uns ist klar, dass die Förderschulen mit Nachdruck unterstützt werden müssen. Bis zum Schuljahresanfang im August bleibt nicht mehr viel Zeit. Förderschulen und Eltern brauchen jetzt Planungssicherheit. Erst wenn sicher ist, dass die Förderschulen ab dem kommenden Schuljahr wieder Kinder in die fünfte Klasse aufnehmen können, haben die Eltern eine Wahl und können entscheiden, wo ihr Kind am besten gefördert werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt und vor diesem Hintergrund einen gesicherten Nachweis über die geforderten Mindestschülerzahlen abzugeben, gestaltet sich als schwierig und darf nicht Ausschlusskriterium für den Antrag auf Bestandsschutz sein,“ macht die CDU Kreistagsfraktion abschließend in ihrer Stellungnahme deutlich.