Was ist der Kreistag?

Der Kreistag ist in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise. Nach allen Kommunalverfassungen in Deutschland ist der Kreistag stets das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen und hat somit Richtlinienkompetenz. Der Kreistag wird alle fünf Jahre von den Einwohnern und Einwohnerinnen des Landkreises neu gewählt.

Der Kreistag des Landkreises Northeim besteht aus 50 Abgeordneten (CDU 17 Abgeordnete). Er ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet über Aufgaben wie z. B. den Bau und die Unterhaltung der Kreisstraßen, der Schulen sowie Belange der Abfallwirtschaft. Die Sitzungen des Kreistages sind überwiegend öffentlich.

Der Kreisausschuss besteht aus Kreistagsabgeordneten, die vom Kreistag entsprechend der Fraktionsstärken im Kreistag gewählt werden, und dem hauptamtlichen Landrat, der den Vorsitz innehat. Mit beratender Stimme gehört dem Kreisausschuss auch der Erste Kreisrat an. Der Kreisausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und beschließt über Angelegenheiten, für die weder die Kreisverwaltung noch der Kreistag zuständig sind. Die Sitzungen des Kreisausschusses sind nicht öffentlich.
 
Zusätzlich gibt es Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse im Kreisausschuss und Kreistag. Hierzu zählen u. a. der Wirtschafts-, Jugendhilfe-, Schul- und Personalausschuss. Den Ausschüssen gehören Kreistagsabgeordnete entsprechend der Fraktionsstärken im Kreistag an.

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