Zukunftspreis

Richtlinien zur Vergabe des Zukunftspreises der CDU-Fraktion des Kreistages Northeim

 § 1 Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Northeim verleiht eine Auszeichnung. Die Auszeichnung nennt sich Zukunftspreis und kann jährlich vergeben werden.

 § 2 Prämiert werden natürliche oder juristische Personen, welche herausragende Leistungen erbracht haben, die Wirkungen für die Zukunft im Landkreis Northeim haben.

 § 3 Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des CDU-Kreistagsfraktion, sowie die CDU-Ratsfraktionen in den Stadt- und Gemeinderäten des Landkreises Northeim. Der Vorschlag muss enthalten: 
  - Name und Adresse des Vorgeschlagenen
  - Beschreibung der Leistung und Begründung des Vorschlags

 § 4 Die Auszeichnung umfasst ein Preisgeld in Höhe von 250,- € und ein Preissymbol. Eine Urkunde kann zusätzlich überreicht werden.

 § 5 Der Preisempfänger wird von den gewählten Mitgliedern der CDU-Kreistagsfraktion in offener Wahl gewählt, auf Verlangen ist geheim zu wählen. Für die erfolgreiche Wahl eines Preisträgers ist die Stimmmehrheit der anwesenden Fraktionsmitglieder erforderlich. Hierfür sind mehrere Wahlgänge zulässig. Bei mehreren Wahlgängen scheidet jeweils der Vorschlag mit den wenigsten Stimmen für den nächsten Wahlgang aus.

 § 6 Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung. Es liegt im Ermessen der Fraktion, den Preisempfänger bei der Ausrichtung der Feierstunde anlässlich der Übergabe des Preises materiell zu unterstützen.

beschlossen in der Fraktionssitzung am 13.11.2007
zuletzt geändert in der Fraktionssitzung am 12.10.2022

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